Klinikversorgung

Entlassmanagement für parenterale Ernährung, APAT und Schmerztherapie

confido Care übernimmt die Versorgung, wenn nach der Entlassung eine parenterale Ernährung, eine Antiinfektiva-Infusion oder eine Schmerztherapie zu Hause weiterlaufen muss.

Sie melden den Patienten, wir klären den Rest: den Arzt, der weiterverordnet, die Apotheke und, wenn nötig, den Pflegedienst. So bleibt die Therapie von Tag eins an lückenlos gesichert, entlastend für Ihr Entlassmanagement und sicher für Ihren Patienten.

Das übernehmen wir für Sie

Parenterale Ernährung, Pumpe und Nährlösungen

APAT: Ambulante parenterale Antiinfektivatherapie

Schmerztherapie, auch in der Palliativversorgung

Überleitung
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden
Junge Frau mit Ordnern in der Hand steht vor dem Eingang eines Krankenhauses oder einer Klinik.
Was wir übernehmen

Was wir im Entlassmanagement übernehmen, und was nicht

confido Care übernimmt drei Versorgungen aus der Klinik. Die parenterale Ernährung mit Nährlösung, Pumpe und Zubehör. Die APAT, die ambulante parenterale Antiinfektivatherapie, über die Elastomerpumpe. Und die Schmerztherapie, subkutan (unter die Haut) oder intravenös (in die Vene).
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Kommt die SAPV dazu, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, versorgen wir daneben und treten nicht an ihre Stelle. Nicht über uns laufen die Reha, der Pflegegrad, die Heilmittel und die allgemeine Hilfsmittelversorgung. Versorgt wird deutschlandweit, der Sitz ist Münster.

Lassen Sie sich beraten

Ambulante parenterale Ernährung

Nährlösung, Pumpe und Zubehör, über einen stabilen zentralvenösen Zugang: Port, Hickman- oder Broviac-Katheter, PICC oder Midline. Wir liefern, richten ein und weisen Patient und Angehörige ein.

Zur parenteralen Ernährung

Ambulante parenterale Antiinfektivatherapie

Antiinfektiva als Infusion zu Hause, über die Elastomerpumpe. Die Verordnung läuft über ein eigenes Formular, das Diagnose, Medikation, Zugang und Laborwerte abfragt.

Zur APAT

Ambulante Schmerztherapie und Palliativversorgung

Schmerzmittel über eine Pumpe, subkutan (unter die Haut) oder intravenös (in die Vene). Kommt die SAPV dazu, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, versorgen wir daneben.

Zur Schmerzversorgung
Anmeldeweg

Patienten anmelden

Die Überleitung in die häusliche Versorgung soll für Sie im Klinik- und Praxisalltag so einfach wie möglich sein. Sie übermitteln uns lediglich die Grunddaten des Patienten und der gewünschten Therapie. Unser Innendienst nimmt die Meldung entgegen und leitet sie an das zuständige Außendienst-Team weiter. Von da an hat Ihr Patient einen festen Ansprechpartner vor Ort, der die gesamte Überleitung organisiert, von der Klinik bis nach Hause.

Schnell, unkompliziert und entlastend

Nach Eingang der Daten übernehmen wir die Versorgung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Sie müssen nicht mehreren Leistungserbringern hinterhertelefonieren: Wir gehen auf die weiterbehandelnde Praxis zu, koordinieren bei Bedarf einen qualifizierten Pflegedienst und binden die passende Lieferapotheke ein.

Verlässliche Begleitung von Anfang an

Vor der ersten Dosis weisen wir Patienten, Angehörige oder das Pflegepersonal gründlich in die Handhabung der Infusionstechnik ein. Auch nach dem Start bleiben wir durch wöchentliche Besuche und regelmäßige BIA-Messungen nah am Patienten und halten den verordnenden Arzt stets auf dem Laufenden.

Egal ob parenterale Ernährung, APAT oder Schmerztherapie: Nutzen Sie unsere Schnellanmeldung, um die Versorgung direkt in unsere Hände zu übergeben..

Confido Care Schild Icon
Unser Versprechen

Was die Schnellanmeldung abfragt

Name und Daten des Patienten

Aufenthaltsort: zu Hause oder stationär

Name und Adresse der Klinik

Art der Versorgung, fünf Möglichkeiten zur Auswahl

Vorhandener Zugang, sechs Möglichkeiten zur Auswahl

Ein Feld für Bemerkungen

Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben teilen Sie uns das gerne im Vorfeld mit

Zur Schnellanmeldung
Pflegekraft von confido Care betreut eine Patientin im häuslichen Umfeld
Was vorliegen muss

Was je Versorgung vorliegen muss

Für alle drei Versorgungen gilt dasselbe Minimum: die ärztliche Verordnung, der vorhandene Zugang, ein aktueller Arztbericht mit Diagnose und Krankenkasse, das Entlassungsdatum und der Arzt, der nach der Entlassung weiterbehandelt. Alles Weitere unterscheidet sich je Therapie.

Am tiefsten fragt das eigene Verordnungsformular für die APAT: Gewicht und Größe, Therapieort, Start und Ende, die Medikation für die Elastomerpumpe, Allergien, Leber- und Nierenwerte, die Blutspiegelkontrolle und die Delegation für Punktion, Nadelwechsel und Pflege des Ports.

Lassen Sie sich beraten

Parenterale Ernährung

Ärztliche Verordnung der Nährlösung, sie ist ein Arzneimittel

Pumpe und Zubehör, gesondert verordnet

Vorhandener Zugang: Port, Hickman, Broviac, PICC oder Midline

Häusliche Krankenpflege auf Muster 12, wenn sie gebraucht wird

Aktueller Arztbericht mit Diagnose und Krankenkasse

Entlassungsdatum und der Ort, an den geliefert wird

Der Arzt, der die Anschlussverordnung stellt

APAT

Ärztliche Verordnung, verordnender und rezeptierender Arzt getrennt

Diagnose, Krankenkasse, Gewicht und Größe

Therapieort, Start stationär und ambulant mit Datum, Therapieende

Medikation für die Elastomerpumpe, Allergien

Leber- und Nierenwerte, Blutspiegelkontrolle, benötigte Laborwerte

Venöser Zugang und die Delegation für Punktion, Nadelwechsel, Portpflege

Arztbericht als Datei, erster und zweiter Ansprechpartner

Schmerztherapie

Ärztliche Verordnung der Schmerztherapie

Bei SAPV: Verordnung auf Muster 63, aus der Klinik für sieben Tage

Einverständnis von Patient und Hausarzt, wenn SAPV dazukommt

Zugang: subkutan (unter die Haut) oder intravenös (in die Vene)

Pumpe und Zubehör, gesondert verordnet

Aktueller Arztbericht mit Diagnose und Krankenkasse

Der Arzt, der die Anschlussverordnung stellt

Ab Tag 8

Ab Tag 8 verordnet der niedergelassene Arzt. Wir gehen früh auf ihn zu.

Klinikverordnungen gelten gesetzlich für sieben Tage. Wer danach weiterverordnet, klären wir schon während der Überleitung und sprechen den Arzt selbst an.

TAG 0 BIS 7

Die Klinik verordnet

Häusliche Krankenpflege auf dem besonderen Muster 12, Hilfsmittel nach § 6a der Hilfsmittel-Richtlinie, Arzneimittel als kleinste Packung N1.

Tag
7
AB TAG 8

Der niedergelassene Arzt verordnet

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt stellt die Folgeverordnung aus, für die häusliche Krankenpflege, die Hilfsmittel und die SAPV.

Was das Krankenhaus verordnet

Wie lange und worauf

Wer danach

Häusliche Krankenpflege, auch Unterstützungspflege

Bis zu sieben Kalendertage ab dem Entlassungstag, auf dem besonderen Muster 12. Genehmigungspflichtig, der Patient beantragt sie bei seiner Kasse, Muster 12a

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt

Arzneimittel

Nur die kleinste Packung mit dem Kennzeichen N1. Als Entlassrezept gekennzeichnet und innerhalb von drei Werktagen einschließlich Samstag einzulösen

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt

Hilfsmittel

Bis zu sieben Kalendertage, wenn sie unmittelbar nach der Entlassung gebraucht werden, § 6a der Hilfsmittel-Richtlinie. Bei kürzerem Bedarf entsprechend kürzer

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt

Sonstige Produkte nach § 31 SGB V, etwa Verbandmittel

Bis zu sieben Tage

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt

SAPV, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Verordnung auf Muster 63, durch Vertragsarzt oder Krankenhausarzt. Aus dem Krankenhaus heraus für sieben Tage

Der niedergelassene Arzt, für längere Zeiträume

Quellen: AOK Gesundheitspartner und KBV, Stand 09.09.2026

Ablauf der Überleitung

Die Überleitung, von der Klinik bis zu Ihren Patienten nach Hause

Von der Anmeldung bis zur ersten Gabe zu Hause. Sechs Schritte, und Sie wissen, wo Ihr Patient an welchem Tag steht.

Für die gesamte Überleitung bleibt eine feste Ansprechstelle zuständig, von der ersten Meldung bis über die Entlassung hinaus. Koordinieren müssen Sie nichts selbst.

  • 1. Anmeldung

    Sie melden über das Formular, telefonisch oder in der Videosprechstunde an. Wir prüfen, ob Verordnung und Angaben vollständig sind. Fehlt etwas, fragen wir nach, bevor die Versorgung startet.

  • 2. Überleitung

    Wir stimmen uns mit der Station und dem weiterbehandelnden Arzt ab. Übernommen wird in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Anmeldung. Die Lieferung wird auf den Entlassungstag gelegt.

    Nach der Anmeldung besucht unsere Fachkraft den Patienten auf Wunsch direkt auf Station in der Klinik. Wir führen vor Ort ein erstes Ernährungs-Assessment inklusive BIA-Messung durch, um den genauen Ernährungszustand zu erfassen. Gleichzeitig klären wir die häuslichen Gegebenheiten und besprechen die nötigen Hilfsmittel wie Pumpe, Rucksack oder Infusionsständer.

  • 3. Erstversorgung zu Hause

    Die Lieferung wird auf den Entlassungstag gelegt, damit Pumpe, Material und Nährlösungen bereitstehen, wenn der Patient zu Hause ankommt. Die erste Gabe begleiten wir. Den Zugang hat vorher der behandelnde Arzt, eine Pflegekraft oder die Klinik angelegt.

  • 4. Schulung

    Patient und Angehörige werden eingewiesen, in Pumpe, Zugang und Hygiene. So lange, bis es im Alltag sitzt. Wer selbst nicht kann, wird von einer Pflegekraft versorgt.

  • 5. Material & Rezepte

    Wir organisieren die monatliche Nachbestellung der verbrauchten Materialien, Pumpen-Zubehörteile und Nährlösungen direkt mit unseren Partner-Apotheken. Die Anschlussverordnung behalten wir im Blick und erinnern den weiterbehandelnden Arzt rechtzeitig daran.

  • 6. Laufende Versorgung & Re-Evaluation

    In der Regel ist einmal pro Woche jemand von uns beim Patienten vor Ort. Wir sehen nach, wie er die Therapie verträgt, wechseln die Portnadel, gehen die verbrauchten Materialien durch und bestellen nach, meist für einen Monat. Verändert sich etwas, passen wir den Rhythmus an.

    In festen Abständen, üblicherweise alle vier bis sechs Wochen, messen wir den Ernährungszustand erneut per BIA. Die Auswertung mit dem Verlauf geht an den verordnenden Arzt, damit er seine Verordnung belegen kann.

  • Pflegekraft von confido Care betreut eine Patientin im häuslichen Umfeld
    Kosten und Zuzahlung

    Was kostet die Versorgung nach der Entlassung? Übernahme durch die Krankenkasse

    Ob der Patient etwas zahlt, hängt an zwei Dingen: an der medizinischen Notwendigkeit und an der ärztlichen Verordnung. Liegen beide vor, entstehen in der Regel keine direkten Kosten für ihn.

    Unsere Koordinations- und Beratungsleistungen sowie die wöchentlichen Hausbesuche sind für Anmelder, Patienten und Angehörige vollständig kostenfrei. Versorgt werden alle Patienten gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Unterschiedlich ist nur, mit wem wir abrechnen: bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse, bei Privatversicherten mit dem Patienten selbst.

    Die verordnete Nährlösung oder Medikation wird als apothekenpflichtige Leistung über die beliefernde Partner-Apotheke abgewickelt.

    Ärztlich verordnet, keine Selbstzahlerleistung

    Von der Krankenkasse üblicherweise übernommen

    Bei der Klinik-Überleitung: § 39 Abs. 1a SGB V

    Kosteninformation

    In der Regel keine direkten Kosten für Sie.

    Nährlösung, Hilfsmittel und Pflege

    Versorgung und Betreuung durch confido Care

    Rezeptmanagement mit Ihrer Krankenkasse

    Direkte Abrechnung der Hilfsmittel mit Ihrer Krankenkasse

    Nur ggf. gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr)

    Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben teilen Sie uns das gerne im Vorfeld mit

    Jetzt beraten lassen
    Zwei Hände halten sich — Symbol für menschliche Begleitung in der Versorgung
    Zuständigkeiten

    Wer verordnet, wer versorgt, und wer entscheidet?

    Versicherte können alle Leistungserbringer nutzen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Vertragsärzte und Krankenkassen dürfen Verordnungen nicht bestimmten Leistungserbringern zuweisen und Versicherte nicht dorthin lenken, außer die Empfehlung ist im Einzelfall medizinisch geboten.

    Für den Sozialdienst heißt das: Sie empfehlen nichts, Sie nennen eine Möglichkeit. Das Wahlrecht bleibt beim Patienten, auch wenn die Klinik ihm einen Weg anbietet, und es bleibt bei ihm, wenn er sich später anders entscheidet. Auch diese Seite ist ein Angebot und keine Zuweisung an confido Care.

    § 33 Abs. 6 SGB V, dazu § 128 SGB V zur Zusammenarbeit

  • Wer übernimmt welche Rolle bei der Behandlung?

    confido Care übernimmt nicht die ärztliche Behandlung, sondern die Organisation der häuslichen Versorgung. Die medizinische Therapie verantwortet allein der behandelnde Arzt (vor der Entlassung die Klinik, danach der Vertragsarzt). Auch bei Einbindung eines SAPV-Teams bleibt die ärztliche Leitung unberührt.

  • Bestimmt das Krankenhaus, wer die Versorgung übernimmt?

    Nein. Der Patient wählt unter den Leistungserbringern, die Vertragspartner seiner Krankenkasse sind, § 33 Abs. 6 SGB V. Die Klinik darf einen Weg anbieten. Empfehlen darf sie dann, wenn es im Einzelfall medizinisch geboten ist.

  • Wer legt den Zugang und liefert das Material?

    Den Gefäßzugang (Port, PICC, Broviac etc.) legt der behandelnde Arzt oder die Klinik an. confido Care übernimmt ab der Entlassung die Fachpflege des Zugangs, die Nadelwechsel sowie die pünktliche Belieferung aller benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien.

  • Wer darf parenterale Ernährung zu Hause anhängen?

    Nach der Neuregelung der Häuslichen-Krankenpflege-Richtlinie (HKP) ist die intravenöse Medikamentengabe durch einfache Pflegedienste eingeschränkt. Die alleinige parenterale Ernährung sowie reine Flüssigkeitssubstitutionen sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen und weiterhin vollumfänglich zu Hause durchführbar.

  • Worauf wir uns stützen

    S3-Leitlinie Heimenterale und heimparenterale Ernährung

    AWMF 073/021, Fassung 2024

    S1-Leitlinie Ambulante parenterale Antiinfektivatherapie

    AWMF 092-004, Version 1.2 vom 20.11.2024

    S3-Leitlinie Palliativmedizin
    Ambulante & häusliche Versorgung

    AWMF 128-001OL, Fassung 2024

    Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des G-BA

    Leistungsverzeichnis, Stand 12.12.2025

    Häufige Fragen und Antworten

  • Wer hat Anspruch auf Entlassmanagement?

    Jede gesetzlich versicherte Person, die nach einer stationären oder teilstationären Behandlung eine Anschlussversorgung braucht, § 39 Abs. 1a SGB V. Krankenhäuser müssen seit dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement anbieten.

  • Wer darf parenterale Ernährung zu Hause anhängen?

    Die alleinige parenterale Ernährung bleibt eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, auch nach der Änderung des Leistungsverzeichnisses zum 12. Dezember 2025. Die intravenöse Medikamentengabe ist es seitdem nicht mehr. Wer im Einzelfall anhängt, entscheidet der behandelnde Arzt.

  • Bestimmt das Krankenhaus, wer die Anschlussversorgung übernimmt?

    Nein. Der Patient wählt unter den Leistungserbringern, die Vertragspartner seiner Krankenkasse sind, § 33 Abs. 6 SGB V. Die Klinik darf einen Weg anbieten. Empfehlen darf sie dann, wenn es im Einzelfall medizinisch geboten ist.

  • Wer verordnet nach den ersten sieben Tagen?

    Der weiterbehandelnde Vertragsarzt. Für die SAPV gilt dasselbe: aus dem Krankenhaus heraus für sieben Tage, danach durch den niedergelassenen Arzt für längere Zeiträume. Steht die Anschlussverordnung nicht rechtzeitig, reißt die Versorgung.

  • Wie schnell kann eine Versorgung nach der Anmeldung starten?

    In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Anmeldung. Vollständige Angaben verkürzen den Weg: die ärztliche Verordnung, der vorhandene Zugang, das Entlassungsdatum und der Arzt, der weiterbehandelt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Entlassmanagement und Überleitungsmanagement?

    Es ist derselbe Vorgang unter zwei Namen. Entlassmanagement ist der Begriff des Gesetzes, § 39 Abs. 1a SGB V, und der Expertenstandard der Pflege heißt Entlassungsmanagement. Überleitungsmanagement führen vor allem Heime und ambulante Dienste, dort meint es auch die Aufnahme.

  • Was muss bei der Anmeldung vorliegen?

    Die ärztliche Verordnung, der vorhandene Zugang, das Entlassungsdatum und der Arzt, der weiterbehandelt. Für die APAT fragt das Verordnungsformular zusätzlich Diagnose, Medikation, Allergien, Leber- und Nierenwerte und die Delegation am Port ab.

  • Was passiert am Wochenende und in der Nacht?

    Es gibt eine Rufbereitschaft rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, erreichbar unter 0251 32261-0. Sie gilt der Versorgung, also Pumpe, Zugang und Material. Die ärztliche Behandlung bleibt davon unberührt.

  • Braucht es eine Genehmigung der Krankenkasse?

    Die häusliche Krankenpflege aus dem Entlassmanagement ist genehmigungspflichtig. Der Patient beantragt sie bei seiner Kasse und unterschreibt dafür auf der Rückseite des Musters 12, dem Muster 12a. Der Antrag läuft also über den Patienten und nicht über die Station.

  • Was ist APAT und wann ist sie geeignet?

    APAT steht für die ambulante parenterale Antiinfektivatherapie, also Antiinfektiva als Infusion außerhalb der Klinik. Die S1-Leitlinie unterscheidet drei Situationen: Gabe durch Pflegekräfte in einer Einrichtung, Gabe durch Pflegekräfte zu Hause, Gabe durch geschulte Patienten oder Angehörige. Der Arzt entscheidet.

  • Wann kommt die SAPV dazu und wann nicht?

    Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung besteht nach § 37b SGB V bei einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, komplexem Symptomgeschehen und dem Einverständnis von Patient und Hausarzt. Verordnet wird auf Muster 63.

  • Persönlich

    Anmeldung und Koordination

    Die Anmeldung läuft über das Formular oder über 0251 32261-0. Für die APAT gibt es ein eigenes Verordnungsformular mit Delegationsteil.

    Für die Überleitung mit Kliniken und Sozialdiensten gibt es eine feste Klinik-Koordination. Eine Ansprechstelle von der Anmeldung bis zur ersten Versorgung zu Hause, und darüber hinaus.

    Häusliche Versorgung mit parenteraler Ernährung durch confido Care