Das erfährst du in dieser Folge
- Warum ein Kostenvoranschlag zurückkommen kann, bevor ihn bei der Kasse ein Mensch gesehen hat
- Womit gesetzlich Versicherte pro Monatsversorgung rechnen: 100 bis 200 Euro Zuzahlung
- Ab wann die Befreiung greift: 2 Prozent vom Jahresbrutto, bei chronisch Kranken 1 Prozent
- Dass die Befreiung nur ein Kalenderjahr gilt und jedes Jahr neu beantragt werden muss
- Warum Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel ohne Pflegegrad oft selbst zu zahlen sind
Worum es geht
Kosten stehen bei einer ambulanten Infusionstherapie selten im Vordergrund, und trotzdem hängt für Betroffene viel daran. Wer trägt die Arzneimittel, wer die Hilfsmittel, was bleibt am Patienten hängen, und was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird.
Jennifer Tiekötter arbeitet bei confido Care in der Abrechnung und ist gelernte Kauffrau im Gesundheitswesen, davor examinierte Krankenschwester. Sie beschreibt den Weg von der Verordnung über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung, erklärt den Unterschied zwischen gesetzlich und privat Versicherten und sagt, wie eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung beantragt wird. Auch die Posten, an die zunächst niemand denkt, kommen zur Sprache: Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel, die ohne Pflegegrad häufig abgelehnt werden.
Wer eine Rechnung erhält, obwohl eine Befreiung vorliegt, erfährt in dieser Folge auch, warum das vorkommt und wie es sich klären lässt.
Kapitel
00:00 Worum es in dieser Folge geht
02:11 Was die Abrechnung bei confido Care übernimmt
07:15 Von der Verordnung bis zur Genehmigung
09:06 Wenn die Krankenkasse ablehnt
12:24 Privat versichert: Rechnung und Kostenerstattung
17:03 Gesetzlich versichert: die Zuzahlung
18:45 Befreiung von der Zuzahlung beantragen
23:36 Pflegehilfsmittel, der übersehene Posten